Schutzimpfung durch Betriebsärzte

Die >> DGAUM hat die bundesweit ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte abgeschlossen. Damit ist es erstmals möglich, dass Betriebsärzte Impfungen im Betrieb durchführen und ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können. Die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte ist wichtiger Bestandteil des >> Präventionsgesetzes.

Weitere Informationen enthalten die nachfolgenden Verbands- und Pressemitteilungen:

>> Die ersten bundesweiten Verträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte sind in Kraft (01/2019)

>> Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt Informationen für Betriebsärzte

>> DGAUM-Selekt: Honorare und Gebühren (07/2019)

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